Allgemeine Geschäftsbedingungen – Black Sheep Athletics
§ 1 Hausordnung
(1) Jedes Mitglied erklärt sich mit dem Betreten des Black Sheep Athletics Studios (nachfolgend auch Box genannt) mit den Bestimmungen der Hausordnung einverstanden. Die jeweils aktuelle Fassung der Hausordnung hängt in der Box aus. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung, Nutzungszeiten und Verhalten auf den Trainingsflächen und in den Umkleiden- und Sanitärbereichen beinhalten.
(2) Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), in die Box mitzubringen. In gleicher Weise ist es streng verboten, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. Im Falle des Verstoßes ist Black Sheep Athletics zur fristlosen Kündigung dieses Vertrags berechtigt. Black Sheep Athletics behält sich ferner für diesen Fall die Erstattung einer Strafanzeige und die Geltendmachung von Schadensersatz vor.
(3) Spinde sind lediglich während der Trainingszeit zu nutzen. Black Sheep Athletics ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Schränke kostenpflichtig öffnen zu lassen.
(4) Während der Öffnungszeit erfolgt die Betreuung durch das Personal. Das Personal von Black Sheep Athletics ist berechtigt, gegenüber dem Mitglied Weisungen zu erteilen, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes sowie der Ordnung und Sicherheit notwendig ist. Den Weisungen ist Folge zu leisten.
§ 2 Mitgliedschaftsrechte
Die mit der 10er, 30er Karte und oder der Flatrate erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten 10er, 30er Karte und oder Flatrate auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Black Sheep Athletics möglich.
§ 3 Leistungen | Rechte und Pflichten
(1) Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung des gesamten Sport- und Fitness -Bereichs einschließlich der Sanitäranlagen (WC, Dusche). Die Nutzung der Sauna unterliegt nicht der grundsätzlichen Nutzung und erfolgt eingeschränkt.
(2) Dienstleistungen, die zur allgemeinen Kursteilnahme erforderlich sind (insbesondere Gerätebetreuung) sind von dem Beitrag mit umfasst. Für eine zusätzliche alleinige individuelle Betreuung („PersonalTrainer“PT) fällt eine zusätzliche Gebühr an.
(3) Mit einer 10er Karte werden durch das Mitglied 10 Stunden in der Box für angebotene Kurse erworben; diese Stunden einer 10er Karte können also für 10 Kurse á angebotenen 60 Minuten oder auch für 20 Kurse á angebotenen 30 Minuten verwendet werden oder in einer entsprechenden Kombination der angebotenen Kurse von insgesamt maximal 600 Minuten, jedoch mindestens eine Einheit von 30 Minuten. Mit einer 30er Karte werden 30 Stunden in der Box erworben; diese Stunden einer 30er Karte können also für 30 Kurse á 60 Minuten oder auch für 60 Kurse á 30 Minuten oder in einer entsprechenden Kombination der angebotenen Kurse von insgesamt maximal 1.800 Minuten, jedoch mindestens eine Einheit von 30 Minuten, verwendet werden. Die Teilnahme der Mitglieder am „OpenGym“ wird behandelt wie die Teilnahme an einem Kurs á 60 Minuten. Die Flatrate berechtigt zur Teilnahme an sämtlichen regelmäßigen angebotenen Kursen. Für einzelne zusätzliche Veranstaltungen (insbesondere mit externen Fitness-Trainern) können zusätzliche Gebühren anfallen. Auf derartige Zusatzgebühren wird bei Ankündigung eines solchen Kurses gesondert hingewiesen.
(4) Das Mitglied ist verpflichtet sich zuvor zu den jeweiligen angebotenen Kursen verbindlich anzumelden.
(5) Black Sheep Athletics garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in den Kursen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze bereitgestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist. Kurse zu denen sich nicht mehr als 3 Mitglieder angemeldet haben, dürfen durch Black Sheep Athletics abgesagt werden und werden dann nicht durchgeführt.
(6) Black Sheep Athletics ist berechtigt, einzelne Leistungsangebote, nicht jedoch wesentliche Bestandteile der Gesamtleistung, zu verändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Black Sheep Athletics für das Mitglied zumutbar ist.
§ 4 Haftungsbeschränkung
(1) Black Sheep Athletics schließt jede Haftung für Schäden des Kunden und für Schäden des vom Kunden mitgebrachten Besuchers einschließlich des Verlustes von Wertgegenständen aus, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Black Sheep Athletics beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens Black Sheep Athletics beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich sind und auf deren Einhaltung das Mitglied vertrauen darf.
(2) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit zu bringen. Von Seiten Black Sheep Athletics werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von Black Sheep Athletics in Bezug auf die vom Mitglied eingebrachten Gegenstände, es sei denn, dies ist von Black Sheep zu vertreten.
§ 5 Kündigungsrechte
(1) Befindet sich das Mitglied bei einer Ratenzahlung mit der Zahlung von drei Raten in Verzug, so berechtigt dies Black Sheep Athletics, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
(2) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(3) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich Black Sheep Athletics ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß der gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.
§ 6 Laufzeiten der Nutzungskarten
Eine 10er Karte ist innerhalb von sechs Monaten nach Erwerb einzulösen. Eine 30er Karte ist innerhalb von zwölf Monaten nach Erwerb einzulösen.
§ 7 Absage von gebuchten Kursen
(1) Die Mitglieder mit 10er und 30er Karten müssen einen bereits gebuchten Kurs spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn absagen. Erfolgt die Absage nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn des jeweiligen Kurses, so wird die Stunde der Karte des Teilnehmers belastet, als wenn der Teilnehmer an dem Kurs teilgenommen hätte. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
(2) Die Mitglieder der Flatrate sind verpflichtet, gebuchte Kurse spätestens 24 Stunden vor Beginn des jeweiligen Kurses abzusagen. Erfolgt die Absage nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn des jeweiligen Kurses, so fällt ein pauschaler Ausfallbetrag in Höhe von 15 € für das Mitglied an. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
§ 8 Sonstiges
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach § 36 Abs. 1 VSBG teilzunehmen.